HONORAR

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht für anwaltliche Dienstleistungen im wesentlichen zwei unterschiedliche Abrechnungsmethoden vor. Die anwaltliche Tätigkeit kann nach der aufgewendeten Zeit auf der Basis eines vereinbarten Stundenhonorars abgerechnet werden. Die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit kann aber auch unter Zugrundelegung des Wertes der Rechtsangelegenheit nach festen Gebührensätzen für jeweils festgelegte Tätigkeiten berechnet werden. In einem persönlichen Gespräch werden wir die Frage des Honorars gemeinsam besprechen und im Hinblick auf ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung mit Ihnen gegebenenfalls eine Vereinbarung treffen.