VERWALTUNGSRECHT

Im Verwaltungsrecht berät und vertritt Dr. Kayser seit vielen Jahren sowohl die öffentliche Verwaltung, als auch Bürger und juristische Personen.

Gebiete, auf denen Dr. Kayser berät, sind u. a. das Ausländerrecht (im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und wirtschaftlicher Betätigung) und Staatsbürgerschaftsrecht, das Gewerberecht, das Sicherheits- und Ordnungsrecht, das öffentliche Baurecht, das Recht über die Bauleitplanung, das Straßenbaurecht, das Abfall- und Altlastenrecht, das Immissionschutzrecht, das Naturschutzrecht, das Wasserrecht sowie das Kommunal- und Kommunalabgabenrecht (Erschließungs- und Herstellungsbeiträge für Kanal, Wasser- und Ortsstraßen).

Dr. Kayser vertritt die Mandanten, soweit erforderlich, außergerichtlich sowie vor Verwaltungsgerichten, Oberwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht.